In den letzten Jahren hat sich eine interessante Veränderung im Bereich der Bootsführerscheine in Österreich abgezeichnet. Der klassische FB2 Segelschein ist nicht mehr der zahlenmässig beliebteste Bootsführerschein unter Österreichern, die in Kroatien Bootfahren oder Segeln möchten. Stattdessen hat das kroatische Küstenpatent B inklusive UKW-Funk an Popularität gewonnen. In diesem Blogbeitrag möchten wir die Gründe dafür erläutern und warum dieses Küstenpatent für viele Österreicher die bessere Wahl ist.
1. Praxisnähe und Einfachheit
Der FB2 Bootsführerschein erfordert eine umfangreiche theoretische Schulung teilweise unötige Theorie und Theorie und Praxis – Prüfungen. Im Gegensatz dazu legt das kroatische Küstenpatent B den Schwerpunkt auf praktische Fähigkeiten und Kenntnisse in der Theorie, die für das sichere Navigieren in den Gewässern Kroatiens unerlässlich sind. Dies ist besonders für Segler und Bootsfahrer von Vorteil, die in der realen Welt auf dem Wasser sicher agieren möchten.
2. UKW-Funk inklusive
Das kroatische Küstenpatent B beinhaltet die Berechtigung zur Verwendung eines UKW-Funksenders. Dies ist ein entscheidender Vorteil, da die Kommunikation auf dem Wasser von größter Bedeutung ist, insbesondere in den oft stark frequentierten kroatischen Gewässern. Ein UKW-Funkgerät ermöglicht eine zuverlässige Kommunikation mit Hafenbehörden, anderen Bootsfahrern und in Notfällen.
3. Weniger Bürokratie
Die Beantragung eines FB2 Segelscheins kann mit erheblichem bürokratischem Aufwand und Kosten verbunden sein. Das kroatische Küstenpatent B hingegen ist oft einfacher und schneller zu erwerben. Dies macht es für viele Österreicher, die kurzfristig nach Kroatien reisen möchten, attraktiver. Damit hat man mehr Geld für Praxistrainings statt lernen für die Theorie oder nur lernen für die Prüfung.
4. Anerkannt in Kroatien und darüber hinaus
Das kroatische Küstenpatent B wird nicht nur in Kroatien anerkannt, sondern auch in vielen anderen europäischen Ländern. Dies bedeutet, dass Sie mit diesem Patent auch außerhalb Kroatiens sicher segeln oder Bootfahren können.
Fazit
Das kroatische Küstenpatent B inklusive UKW-Funk ist eine ausgezeichnete Wahl für österreichische Wassersportfreunde, die in Kroatien Bootfahren oder Segeln möchten. Es bietet Praxisnähe, eine umfassende Ausbildung in der realen Welt, weniger bürokratischen Aufwand und die Möglichkeit zur sicheren Kommunikation auf dem Wasser. Wenn Sie vorhaben, in Kroatien die wunderschönen Küstengewässer zu erkunden, könnte dieses Küstenpatent die richtige Wahl für Sie sein.
Denken Sie daran, sich vor der Beantragung über die aktuellen Anforderungen und Bestimmungen zu informieren, da diese sich ändern können. Wir wünschen Ihnen sichere und aufregende Abenteuer auf dem Wasser!
Man könnte meinen, dass selbst auf Hoher See der Amtsschimmel wiehern kann. Beim Einklarieren kann es immer wieder einmal zu Problemen mit den eingereichten Papieren kommen, seltener ist der Fall, dass ein Beiboot (Tender) zum Problem wird. Die Urlaubszeit steht an, viele ausländische Yachteigner planen, ihren Urlaub – nach längerer Zwangspause – wieder an Bord zu verbringen und in der kroatischen Adria zu kreuzen.
Dabei könnten einige Eigner von Yachten mit Beibooten vor gleichen oder ähnlich gelagerten Problemen bei der Einklarierung ihrer Yacht stehen und dankbar die Antwort des Hafenamtes zur Kenntnis nehmen, wie das Hafenamt in Rijeka die nachstehenden Fakten und sich daraus ergebende Probleme bewertet.
Die vorgegebenen Fakten
Die 22 Meter lange Yacht ist im Ausland zugelassen, Eigner und Skipper sind in Personalunion. Das Beiboot der Yacht ist ein 3,80 Meter langes Schlauchboot (Marke Zodiac Jet-Boot) und ist bei der Yacht mitversichert.
Die Problemstellung
Was wird benötigt, wenn mit dem Boot weitergefahren werden soll als bis zum nächsten Anleger oder bis zur nächstgelegenen Konoba, jene kleinen Restaurants entlang der kroatischen Adriaküste?
Was ist erforderlich, wenn dieses Schlauchboot nicht nur als Beiboot, sondern eigenständiges Boot genutzt werden soll.
Welche Dokumente müssen vorgezeigt und wo können eventuell weitere, benötigte Dokumente oder Ähnliches beantragt werden?
Die autorisierte Antwort
Eine umfassende Antwort auf alle, auch auf die nicht formulierten Fragen kommt aus dem Hafenamt in Rijeka.
• „Sofern der Beteiligte mit einem Zertifikat nachweisen kann, dass er ein ordnungsgemäß zugelassenes größeres Wasserfahrzeug besitzt und dabei mit einem technischen Dokument nachweist, dass er auch einen Tender (ein Beiboot) besitzt, dann wird ihm eine Vignette (Permit) ausgestellt, auch wenn dieser Tender nicht amtlich zugelassen ist und kein amtliches Kennzeichen hat. Auf der Bescheinigung steht dann z. B. TENDER TO ANGELINA.
Eine Vignette (Permit) für solche Beiboote sollte auf jeden Fall angeschafft werden, sofern beabsichtigt wird, diese selbstständig zu nutzen.
Der einzige Unterschied ist der, dass dem Beteiligten, der die Zugehörigkeit dieses Beibootes zu seiner Yacht nachweisen kann (obwohl dieses nicht registriert ist), in diesem Falle eine Vignette (Permit) ausgestellt wird. Häufig steht bereits im Zertifikat der Yacht, dass diese einen Tender – ein Schlauchboot hat.
Von allen anderen Eigentümern, die keine größere Yacht besitzen, wird vor der Ausstellung der Vignette (Permit) ausdrücklich verlangt, dass sie das Wasserfahrzeug vorher registrieren lassen, es sei denn, es handelt sich um Staaten, in welchen dieses nicht vorgesehen ist.
Ist in die Versicherung der Yacht das Beiboot mit seinen Merkmalen eingetragen, so gilt diese Versicherung auch in Hinblick auf das Beiboot.
Wird das Beiboot nicht ausdrücklich angeführt, ist für dieses eine eigene Versicherung abzuschließen, sofern die Motorleistung 15 kW übersteigt.“
Sollte Sie eine nautische Frage oder Fragen zu der Einreise per Boot in ein Gastland haben oder sich für den Erwerb des kroatischen Küstenpatents, dem Boat Skipper B mit UKW-Sprechfunklizenz interessieren, dann wenden Sie sich bitte an AC Nautik – E-Mail: support@kuestenpatent-kroatien.at
Wenn die Yacht und das Beiboot eine Einheit bilden
Mit dem Beiboot zum Problem
Man könnte meinen, dass selbst auf Hoher See der Amtsschimmel wiehern kann. Beim Einklarieren kann es immer wieder einmal zu Problemen mit den eingereichten Papieren kommen, seltener ist der Fall, dass ein Beiboot (Tender) zum Problem wird. Die Urlaubszeit steht an, viele ausländische Yachteigner planen, ihren Urlaub – nach längerer Zwangspause – wieder an Bord zu verbringen und in der kroatischen Adria zu kreuzen.
Dabei könnten einige Eigner von Yachten mit Beibooten vor gleichen oder ähnlich gelagerten Problemen bei der Einklarierung ihrer Yacht stehen und dankbar die Antwort des Hafenamtes zur Kenntnis nehmen, wie das Hafenamt in Rijeka die nachstehenden Fakten und sich daraus ergebende Probleme bewertet.
Die vorgegebenen Fakten
Die 22 Meter lange Yacht ist im Ausland zugelassen, Eigner und Skipper sind in Personalunion. Das Beiboot der Yacht ist ein 3,80 Meter langes Schlauchboot (Marke Zodiac Jet-Boot) und ist bei der Yacht mitversichert.
Die Problemstellung
Was wird benötigt, wenn mit dem Boot weitergefahren werden soll als bis zum nächsten Anleger oder bis zur nächstgelegenen Konoba, jene kleinen Restaurants entlang der kroatischen Adriaküste?
Was ist erforderlich, wenn dieses Schlauchboot nicht nur als Beiboot, sondern eigenständiges Boot genutzt werden soll.
Welche Dokumente müssen vorgezeigt und wo können eventuell weitere, benötigte Dokumente oder Ähnliches beantragt werden?
Die autorisierte Antwort
Eine umfassende Antwort auf alle, auch auf die nicht formulierten Fragen kommt aus dem Hafenamt in Rijeka.
• „Sofern der Beteiligte mit einem Zertifikat nachweisen kann, dass er ein ordnungsgemäß zugelassenes größeres Wasserfahrzeug besitzt und dabei mit einem technischen Dokument nachweist, dass er auch einen Tender (ein Beiboot) besitzt, dann wird ihm eine Vignette (Permit) ausgestellt, auch wenn dieser Tender nicht amtlich zugelassen ist und kein amtliches Kennzeichen hat. Auf der Bescheinigung steht dann z. B. TENDER TO ANGELINA.
Eine Vignette (Permit) für solche Beiboote sollte auf jeden Fall angeschafft werden, sofern beabsichtigt wird, diese selbstständig zu nutzen.
Der einzige Unterschied ist der, dass dem Beteiligten, der die Zugehörigkeit dieses Beibootes zu seiner Yacht nachweisen kann (obwohl dieses nicht registriert ist), in diesem Falle eine Vignette (Permit) ausgestellt wird. Häufig steht bereits im Zertifikat der Yacht, dass diese einen Tender – ein Schlauchboot hat.
Von allen anderen Eigentümern, die keine größere Yacht besitzen, wird vor der Ausstellung der Vignette (Permit) ausdrücklich verlangt, dass sie das Wasserfahrzeug vorher registrieren lassen, es sei denn, es handelt sich um Staaten, in welchen dieses nicht vorgesehen ist.
Ist in die Versicherung der Yacht das Beiboot mit seinen Merkmalen eingetragen, so gilt diese Versicherung auch in Hinblick auf das Beiboot.
Wird das Beiboot nicht ausdrücklich angeführt, ist für dieses eine eigene Versicherung abzuschließen, sofern die Motorleistung 15 kW übersteigt.“
Sollte Sie eine nautische Frage oder Fragen zu der Einreise per Boot in ein Gastland haben oder sich für den Erwerb des kroatischen Küstenpatents, dem Boat Skipper B mit UKW-Sprechfunklizenz interessieren, dann wenden Sie sich bitte an AC Nautik – E-Mail: support@kuestenpatent-kroatien.at