Wenn die Yacht und das Beiboot eine Einheit bilden

Mit dem Beiboot zum Problem

Man könnte meinen, dass selbst auf Hoher See der Amtsschimmel wiehern kann. Beim Einklarieren kann es immer wieder einmal zu Problemen mit den eingereichten Papieren kommen, seltener ist der Fall, dass ein Beiboot (Tender) zum Problem wird. Die Urlaubszeit steht an, viele ausländische Yachteigner planen, ihren Urlaub – nach längerer Zwangspause – wieder an Bord zu verbringen und in der kroatischen Adria zu kreuzen.

Dabei könnten einige Eigner von Yachten mit Beibooten vor gleichen oder ähnlich gelagerten Problemen bei der Einklarierung ihrer Yacht stehen und dankbar die Antwort des Hafenamtes zur Kenntnis nehmen, wie das Hafenamt in Rijeka die nachstehenden Fakten und sich daraus ergebende Probleme bewertet.

Die vorgegebenen Fakten

Die 22 Meter lange Yacht ist im Ausland zugelassen, Eigner und Skipper sind in Personalunion. Das Beiboot der Yacht ist ein 3,80 Meter langes Schlauchboot (Marke Zodiac Jet-Boot) und ist bei der Yacht mitversichert.

Die Problemstellung

  • Was wird benötigt, wenn mit dem Boot weitergefahren werden soll als bis zum nächsten Anleger oder bis zur nächstgelegenen Konoba, jene kleinen Restaurants entlang der kroatischen Adriaküste?
  • Was ist erforderlich, wenn dieses Schlauchboot nicht nur als Beiboot, sondern eigenständiges Boot genutzt werden soll.
  • Welche Dokumente müssen vorgezeigt und wo können eventuell weitere, benötigte Dokumente oder Ähnliches beantragt werden?

Die autorisierte Antwort

Eine umfassende Antwort auf alle, auch auf die nicht formulierten Fragen kommt aus dem Hafenamt in Rijeka.

•       „Sofern der Beteiligte mit einem Zertifikat nachweisen kann, dass er ein ordnungsgemäß zugelassenes größeres Wasserfahrzeug besitzt und dabei mit einem technischen Dokument nachweist, dass er auch einen Tender (ein Beiboot) besitzt, dann wird ihm eine Vignette (Permit) ausgestellt, auch wenn dieser Tender nicht amtlich zugelassen ist und kein amtliches Kennzeichen hat. Auf der Bescheinigung steht dann z. B. TENDER TO ANGELINA.

  • Eine Vignette (Permit) für solche Beiboote sollte auf jeden Fall angeschafft werden, sofern beabsichtigt wird, diese selbstständig zu nutzen.

Der einzige Unterschied ist der, dass dem Beteiligten, der die Zugehörigkeit dieses Beibootes zu seiner Yacht nachweisen kann (obwohl dieses nicht registriert ist), in diesem Falle eine Vignette (Permit) ausgestellt wird. Häufig steht bereits im Zertifikat der Yacht, dass diese einen Tender – ein Schlauchboot hat.

  • Von allen anderen Eigentümern, die keine größere Yacht besitzen, wird vor der Ausstellung der Vignette (Permit) ausdrücklich verlangt, dass sie das Wasserfahrzeug vorher registrieren lassen, es sei denn, es handelt sich um Staaten, in welchen dieses nicht vorgesehen ist.
  • Ist in die Versicherung der Yacht das Beiboot mit seinen Merkmalen eingetragen, so gilt diese Versicherung auch in Hinblick auf das Beiboot.
  • Wird das Beiboot nicht ausdrücklich angeführt, ist für dieses eine eigene Versicherung abzuschließen, sofern die Motorleistung 15 kW übersteigt.“

Sollte Sie eine nautische Frage oder Fragen zu der Einreise per Boot in ein Gastland haben oder sich für den Erwerb des kroatischen Küstenpatents, dem Boat Skipper B mit UKW-Sprechfunklizenz interessieren, dann wenden Sie sich bitte an AC Nautik – E-Mail: support@kuestenpatent-kroatien.at

Wenn die Yacht und das Beiboot eine Einheit bilden

Mit dem Beiboot zum Problem

Man könnte meinen, dass selbst auf Hoher See der Amtsschimmel wiehern kann. Beim Einklarieren kann es immer wieder einmal zu Problemen mit den eingereichten Papieren kommen, seltener ist der Fall, dass ein Beiboot (Tender) zum Problem wird. Die Urlaubszeit steht an, viele ausländische Yachteigner planen, ihren Urlaub – nach längerer Zwangspause – wieder an Bord zu verbringen und in der kroatischen Adria zu kreuzen.

Dabei könnten einige Eigner von Yachten mit Beibooten vor gleichen oder ähnlich gelagerten Problemen bei der Einklarierung ihrer Yacht stehen und dankbar die Antwort des Hafenamtes zur Kenntnis nehmen, wie das Hafenamt in Rijeka die nachstehenden Fakten und sich daraus ergebende Probleme bewertet.

Die vorgegebenen Fakten

Die 22 Meter lange Yacht ist im Ausland zugelassen, Eigner und Skipper sind in Personalunion. Das Beiboot der Yacht ist ein 3,80 Meter langes Schlauchboot (Marke Zodiac Jet-Boot) und ist bei der Yacht mitversichert.

Die Problemstellung

  • Was wird benötigt, wenn mit dem Boot weitergefahren werden soll als bis zum nächsten Anleger oder bis zur nächstgelegenen Konoba, jene kleinen Restaurants entlang der kroatischen Adriaküste?
  • Was ist erforderlich, wenn dieses Schlauchboot nicht nur als Beiboot, sondern eigenständiges Boot genutzt werden soll.
  • Welche Dokumente müssen vorgezeigt und wo können eventuell weitere, benötigte Dokumente oder Ähnliches beantragt werden?

Die autorisierte Antwort

Eine umfassende Antwort auf alle, auch auf die nicht formulierten Fragen kommt aus dem Hafenamt in Rijeka.

•       „Sofern der Beteiligte mit einem Zertifikat nachweisen kann, dass er ein ordnungsgemäß zugelassenes größeres Wasserfahrzeug besitzt und dabei mit einem technischen Dokument nachweist, dass er auch einen Tender (ein Beiboot) besitzt, dann wird ihm eine Vignette (Permit) ausgestellt, auch wenn dieser Tender nicht amtlich zugelassen ist und kein amtliches Kennzeichen hat. Auf der Bescheinigung steht dann z. B. TENDER TO ANGELINA.

  • Eine Vignette (Permit) für solche Beiboote sollte auf jeden Fall angeschafft werden, sofern beabsichtigt wird, diese selbstständig zu nutzen.

Der einzige Unterschied ist der, dass dem Beteiligten, der die Zugehörigkeit dieses Beibootes zu seiner Yacht nachweisen kann (obwohl dieses nicht registriert ist), in diesem Falle eine Vignette (Permit) ausgestellt wird. Häufig steht bereits im Zertifikat der Yacht, dass diese einen Tender – ein Schlauchboot hat.

  • Von allen anderen Eigentümern, die keine größere Yacht besitzen, wird vor der Ausstellung der Vignette (Permit) ausdrücklich verlangt, dass sie das Wasserfahrzeug vorher registrieren lassen, es sei denn, es handelt sich um Staaten, in welchen dieses nicht vorgesehen ist.
  • Ist in die Versicherung der Yacht das Beiboot mit seinen Merkmalen eingetragen, so gilt diese Versicherung auch in Hinblick auf das Beiboot.
  • Wird das Beiboot nicht ausdrücklich angeführt, ist für dieses eine eigene Versicherung abzuschließen, sofern die Motorleistung 15 kW übersteigt.“

Sollte Sie eine nautische Frage oder Fragen zu der Einreise per Boot in ein Gastland haben oder sich für den Erwerb des kroatischen Küstenpatents, dem Boat Skipper B mit UKW-Sprechfunklizenz interessieren, dann wenden Sie sich bitte an AC Nautik – E-Mail: support@kuestenpatent-kroatien.at

www.kuestenpatent-kroatien.at

AC Nautik

Bootsfahren in Kroatien

Bootsfahren in Kroatien

Führerschein oder Patent für Bootstouren in Kroatien

Auf Urlauber übt gerade das Mittelmeer eine starke Anziehungskraft aus. Kroatien ist da für viele besonders reizvoll. Und so manche erfüllen sich einen langersehnten Traum, wenn sie hier an der Küste Bootstouren unternehmen können. Das ist für sie Erlebnis und vollkommene Entspannung zugleich. Doch eine Fahrt mit dem Boot in Kroatien kann nur dann wirkliches Glück bedeuten, wenn auch geltende Gesetze eingehalten werden. Und da gibt es einiges, worauf der Eigentümer bzw. Mieter auf seinen Touren mit einem Boot achten sollte, wenn er nicht plötzlich mit dem Gesetz in Konflikt geraten möchte. Da ist zuallererst der Besitz eines Führerscheines. In dessen Besitz müssen auch diejenigen mit einem Boot sein, das von einem unter fünf PS starken Motor angetrieben wird. Ausreichend ist hier der deutsche Sportbootführerschein See, der in diesem Fall anerkannt wird. Wer diesen Führerschein nicht hat, der kann auch das kroatische Küstenpatent erwerben und damit zu Bootsfahrten in Kroatien starten. Mit diesem Patent ist das Führen von Segel- und auch Motorbooten erlaubt. Für Segelboote ebenso wie für Verdränger trifft das ab einem Alter von 16 Jahren zu. Bei Gleitern ist hingegen das 18. Lebensjahr Pflicht.

Küstenpatent

Das kroatische Küstenpatent ist insgesamt so ausgelegt, dass der Spaß an Touren mit dem Boot in Kroatien in jedem Fall gegeben ist. Denn die Einschränkungen sind minimal, es ist viel Spielraum vorhanden. So gibt es beispielsweise keinerlei Einschränkungen in der Motorisierung bei Segel- und Motoryachten. Es beinhaltet  auch eine UKW-Seesprechfunkberechtigung. Das kroatische Küstenpatent ist also vom Prinzip her gut investiertes Geld.

Bootschein B

Geschichte der Kroatischen Nautik

Geschichte der Kroatischen Nautik

Ein Küstenpatent, den Bootsschein über AC Nautik erwerben.
Die Küsten Kroatiens ist mit ihren sehr vielen malerischen Buchten, Stränden und Hafen eine der am meist gegliederten Küsten im Mittelmeer. Durch die vielen Marinen und den vielen kleinen, aber auch größeren Hafen ist es für Nautiker ein Paradies. Im kroatischen Meer sind 718 Inseln mit 78 Riffen und 389 Felsen zu finden. 47 Marinen sind zu einer Marinevereinigung zusammengeschlossen. Diese haben 12000 Bindestellen am Meer und mehr als 7000 Trockene. Die größeren Marinen sind mit Kränen, Tankstellen und Kundendiensten ausgestattet.
Der Nautiktourismus ist ein großes Standbein. Verschiedene Organisationen von verschiedenen Wettbewerben finden vor allem in den Sommermonaten statt. Von nautisch-touristischen Rallyes, Regatten bis hin zu Gleitzügen von Schiffen. Kroatiens Küste bietet ideale Voraussetzungen für alle Wassersportarten wie Motornautik, Gleitbootfahren, Ruder, Aquajet, Wasserski und viele weitere.
Der älteste Hafen in Kroatien ist die Marina Punat. Punat ist einer der luxuriösesten und bekanntesten Häfen und wurde 1964 gegründet. Vor Wind gut geschützt liegt er in einer malerischen Bucht. Die Kroatische Küste vom Meer aus erkunden, eine der schönsten Erfahrungen. Noch dazu wenn man selber als Skipper oder Crewmitglied die Yacht oder das Boot führt. Jedoch gelten seit 2006 neue Regelungen zum Führen eines Bootes oder einer Yacht in kroatischen Gewässern.
Seit 2006 werden in Kroatien keinerlei Verbands- oder Vereinsscheine mehr akzeptiert. Es zählt nur mehr das Kroatische Küstenpatent, der Kroatische Bootsschein. Zum Führen eines Bootes ist ein amtliches Küstenpatent Pflicht. Für ALLE motorisierten Boote besteht die Pflicht ein Küstenpatent also Bootsschein zu erwerben, auch für motorisierte Beiboote, unter 4 PS. Auch wenn ein Skipper an Board ist, sollte dennoch auch ein Crewmitglied ein Küstenpatent vorweisen können, da ansonsten nicht einmal das Beiboot gesteuert werden darf. Auch die in Mode gekommenen Wasserjet Ski dürfen ohne amtlichen Bootsschein, in kroatischen Gewässern, nicht gefahren werden.
Deshalb bietet AC Nautik Kurse zum Erwerb eines Bootsschein an.
Das Küstenpatent, auch Bootsschein genannt, kann in vielen Orten Kroatiens über AC Nautik erworben Man unterscheidet in das Küstenpatent Boat Skipper A, B oder C, und den Yachtmaster A.
Das Küstenpatent Boat Skipper A erlaubt das Führen von Booten mit einer Motorleistung bis 15 kW oder bis zu sieben Metern Länge. Das Mindestalter ist 14 Jahre.
Der Bootschein Boat Skipper B dient zum führen von Motorbooten und Segelbooten bis 30 Bruttoregistertonnen und einer Länge von 20 Metern, die Motorleistung ist nicht eingeschränkt. Dieser Bootsschein ist ab 16 Jahren zu erwerben.
Das Küstenpatent Skipper C ist für die gewerbliche Nutzung aller Boote von über 30 Meter Länge und ohne eingeschränkter Motorleistung. Dieser Bootsschein ist allerdings nur 5 Jahre gültig und erfordert dann eine erneute Prüfung, die wiederum über AC Nautik zu erwerben ist.
Das Küstenpatent Yachtmeister A erlaubt das Führen zum privaten und kommerziellen Führen eines Motorschiffes oder Segelschiffes bis 100 GT. Ebenfalls nur 5 Jahre gültig.
Vom Kroatischen Küstenpatent spricht man meist vom Bootsschein Boat Skipper B. Dieser beinhaltet auch die UKW- Seesprechfunkberechtigung. AC Nautik berät und betreut Kunden zum erlangen eines Bootsschein. Nach einer rein theoretischer Prüfung wird über AC Nautik, nach erfolgreicher Absolvierung ein amtliches Dokument ausgestellt. AC Nautik vermittelt nicht nur theoretischen Wissen zum Führen eines Bootes, auch kroatisches Schifffahrtsrecht, Seeknoten, und viel Hintergrundwissen werden vermittelt.
AC Nautik bietet langjährige Erfahrung und kompetente Beratung. Durch hochwertige Schulungen, führt AC Nautik zum schnellen und sicheren gewünschten Erfolg, zum eigenen Bootsschein. AC Nautik überzeugt zudem mit einem sehr guten Preis- Leistungsverhältnis. Jahrelange Erfahrung in kroatischen Gewässern zeichnet AC Nautik aus.
Einen großen Kindheitstraum erfüllen, Kapitän auf dem eigenen oder gecharterten Boot oder Yacht und das in einem der schönsten Gewässer der Welt in Kroatien. Zusammen mit AC Nautik zum persönlichen Küstenpatent. Der Bootsschein für Jeden leicht und erschwinglich zu erwerben dann AC Nautik.
Weitere Informationen sind auf der übersichtlichen Internetseite erhältlich.