Keine Charteryacht nur mit FB2 Segelschein ohne Funklizenz in Kroatien – In Kroatien benötigen Sie eine Funklizenz, um ein Funkgerät an Bord zu betreiben.

Österreichs Befähigungsausweise – FB1, FB2, FB3, FB4

BLOGBEITRAG: Das Führen einer Charteryacht mit Funk und dem FB2 Segelschein in Kroatien

Sicherheitsbedenken über deutsche Inhaber des SBF See Bootsführerschein in Kroatien
Atlantik Überquerung – Segeln

Wenn Sie den FB2 Segelschein in Kroatien nutzen möchten, ist es wichtig zu beachten, dass das Führen von Funkgeräten auf See bestimmten Vorschriften und Lizenzanforderungen unterliegt.

In Kroatien benötigen Sie eine Funklizenz, um ein Funkgerät an Bord zu betreiben. Die Funklizenz wird im Allgemeinen als SRC (Short Range Certificate) bezeichnet und ist erforderlich, um das UKW-Seefunkgerät zu verwenden. Ohne diese Lizenz dürfen Sie das Funkgerät nicht nutzen, selbst wenn Sie über den FB2 Segelschein verfügen.

Die Funklizenz wird in speziellen Funkkursen erworben, die die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für den sicheren Betrieb des Funkgeräts vermitteln. Diese Kurse umfassen in der Regel theoretische und praktische Schulungen.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Funklizenz eine separate Anforderung ist, die unabhängig vom FB2 Segelschein besteht. Das Vorhandensein des FB2 Segelscheins allein berechtigt Sie nicht zum Betrieb eines Funkgeräts auf See.

Wenn Sie beabsichtigen, in kroatischen Gewässern zu segeln und ein Funkgerät zu verwenden, empfehle ich Ihnen dringend, die erforderliche Funklizenz zu erwerben, um sicherzustellen, dass Sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und die Kommunikation auf See ordnungsgemäß durchführen können. Beachten Sie auch, dass es empfehlenswert ist, sich über die genauen Bestimmungen und Anforderungen in Kroatien zu informieren, da diese sich möglicherweise ändern können.

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