AC Nautik
Schiffsführerpatent 10 m Seen & Flüsse
Es ist der amtliche Das Schiffsführerpatent 10 m Seen und Flüsse gilt für Boote bis zu 10 m Länge ausschließlich auf Binnengewässern, auf Wasserstraßen hat es keine Gültigkeit und kann bei Zuwiderhandlung empfindlich geahndet werden.
Es ist das Schiffsführerpatent 10 m Seen und Flüsse, der amtliche österreichische Befähigungsausweis für das Führen von Booten auf Binnengewässern (Seen und Flüsse). Auf keinen Fall gilt das Schiffsführerpatent 10 m Seen & Flüsse auf dem Meer oder auf Küstengewässern, auch wenn es von einem Bundesland anders kolportiert wird: (Das österreichische Binnenpatent wird in Kroatien, Italien u. Griechenland bei kleinen Booten toleriert. Ein Rechtsanspruch auf Anerkennung besteht nicht). Für das Meer gibt es in Österreich entsprechende Befähigungsausweise für Jachten FB 1 bis FB4.
Das Schiffsführerpatent, wird von den jeweiligen Landesregierungen herausgegeben. Entsprechende Fahrschulen für das Schiffsführerpatent 10 m Seen & Flüsse gibt es In vielen Bundesländern – wir empfehlen das professionell arbeitende Unternehmen AC Nautik, Gössendorf.
Nur in Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Tirol oder der Steiermark (Bundesländer mit Wildwasser) kann das Raft-Patent erworben werden.
GRATIS zum downloaden:
Die Prüfung
Sie besteht aus einem praktischem und einem theoretischen Teil. Der theoretische Teil erklärt die rechtlichen Bestimmungen, die nautischen Gegebenheiten und die technischen Voraussetzungen.
Die praktische Prüfung erstreckt sich auf die Bedienung und Führung von Fahrzeugen sowie die Anwendung der theoretischen Kenntnisse in der Praxis; sie ist für Befähigungsausweise, die zur Schiffsführung auf Wasserstraßen berechtigen, auf Wasserstraßen und in jedem Fall an Bord eines Fahrzeugs abzuhalten, das in seiner Art, Größe und Antriebsleistung dem Berechtigungsumfang des beantragten Befähigungsausweises in einer Weise entspricht, welche die Beurteilung der praktischen Kenntnisse ermöglicht.
Was gibt es für Beschränkungen
Gesonderte Bestimmungen gelten für den Bodensee und den österreichischen Rhein. Um z. B. für jeweils maximal 4 Wochen im Jahr auch auf dem Bodensee fahren zu dürfen, muss ein Antrag auf ein „Ferienpatent“ bei der BH-Vorarlberg gestellt werden, damit man mit dem österreichischen Schiffsführerpatent 10 m Seen & Flüsse auch auf dem Bodensee fahren darf.
Wie ist die internationale Anerkennung
Wenn Sie Besitzer eines Schiffsführerpatents 10 m Seen & Flüsse sind, können Sie dort wo ihr
Schiffsführerpatent 10 m Seen & Flüsse ausgestellt wurde, auch ein „Internationales Zertifikates für Führer von Sportfahrzeugen“ erhalten.
Wann ist ein Entziehen fällig
Jährlich werden etwa 5 bis 6 Schiffsführerpatente z. B. wegen Alkoholisierung von der Wasserpolizei Wien und andere Gewässer in und um Wien, entzogen. Auch für Schiffsführer gilt analog zum Straßenverkehr, ein Limit von 0,5 Promille Blutalkoholgehalt und für Berufsschiffsführer von 0,1 Promille. Gehen Sie also sorgsam mit Ihrem Schiffsführerpatent 10 m Seen & Flüsse um!