Vom Beiboot zum Problem

Selbst auf Hoher See wiehert der Amtsschimmel

AC Nautik-Küstenpatent Kroatien informiert: Beim Einklarieren kann selbst ein Beiboot ein Problem darstellen. Viele ausländische Eigner von Yachten mit Beibooten könnten vor den gleichen Problemen stehen und dankbar die Antwort des Hafenamtes zur Kenntnis nehmen und registrieren, wie das Hafenamt in Rijeka die nachstehende Fakten und sich daraus ergebende Probleme bewertet.

Die Fakten:

das Mutterschiff: eine 22 Meter lange Yacht,
das Beiboot: ein 3,80 Meter langes Schlauchboot, ein Zodiac Jet-Boot,
das Bei-, Schlauchboot ist bei der Yacht mitversichert,
es handelt sich um einen Eigner einer ausländischen Yacht.

Das Problem:

Was wird benötigt, wenn mit dem Boot weiter gefahren werden soll als bis zum nächsten Anleger oder bis zur nächstliegenden Konoba, jene kleinen Restaurants entlang der kroatischen Adriaküste.

Was ist erforderlich, wenn dieses Schlauchboot nicht nur als Beiboot sondern eigenständiges Boot genutzt werden soll.
Welche Dokumente müssen vorgezeigt und wo können eventuell weitere, benötigte Dokumente oder Ähnliches beantragt werden? Eine umfassende Antwort auf alle, auch auf die nicht formulierten Fragen kommt aus dem Hafenamt in Rijeka.

Antwort des Hafenamtes Rijeka:

„Sofern der Beteiligte mit einem Zertifikat nachweisen kann, dass er ein ordnungsgemäß zugelassenes größeres Wasserfahrzeug besitzt und dabei mit einem technischen Dokument nachweist, dass er auch einen Tender (ein Beiboot) besitzt, dann wird ihm eine Vignette ausgestellt, auch wenn dieser Tender nicht amtlich zugelassen ist und kein amtliches Kennzeichen hat. Auf der Bescheinigung steht dann z.B. TENDER TO ANGELINA.
Eine Vignette für solche Beiboote sollte auf jeden Fall angeschafft werden, sofern beabsichtigt wird, diese selbstständig zu nutzen. Der einzige Unterschied ist der, dass dem Beteiligten, der die Zugehörigkeit dieses Beibootes zu seiner Yacht nachweisen kann (obwohl dieses nicht registriert ist), in diesem Falle eine Vignette ausgestellt wird. Häufig steht bereits im Zertifikat der Yacht, dass diese einen Tender – ein Schlauchboot hat. Von allen anderen Eigentümer, die keine größere Yacht besitzen, wird vor der Ausstellung der Vignette ausdrücklich verlangt, dass sie das Wasserfahrzeug vorher registrieren lassen, es sei denn, es handelt sich um Staaten, in welchen dieses nicht vorgesehen ist.
Ist in die Versicherung der Yacht das Beiboot mit seinen Merkmalen eingetragen, so gilt diese Versicherung auch in Hinblick auf das Beiboot.
Wird das Beiboot nicht ausdrücklich angeführt, ist für dieses eine eigene Versicherung abzuschließen, sofern die Motorleistung 15 kW übersteigt.“

Sollte Sie eine nautische Frage oder Fragen zu der Einreise per Boot in ein Gastland haben, sich für das kroatische Küstenpaten A oder B mit UKW-Sprechfunklizenz haben, dann wenden Sie sich bitte an AC Nautik per E-Mail:

support@kuestenpatent-kroatien.at

www.kuestenpatent-kroatien.at