Wie viel PS/kW – ohne Führerschein – Boot – Österreich

AC Nautik

Wie viel PS/kW – ohne Führerschein – Boot – Österreich

Diese Frage steht jedes Jahr zur Urlaubszeit wieder im Raum. Speziell bei den Nachbarn Deutschland und Österreich gibt es gravierende Unterschiede bei der zulässigen Motorisierung. Während in Deutschland Boote mit Motoren bis zu 15 PS/11,0325 kW als führerscheinfrei gelten, dürfen in Österreich nur Boote mit weniger als 4,4 kW/5,982328 PS Motorleistung bewegt werden.

Österreich

BEFÄHIGUNGSNACHWEISE

Führerscheinvorschriften für Binnengewässer und Wasserstraßen

Es besteht eine Führerscheinpflicht für Motorboote

mit einem Verbrennungsmotor über 4,4 kW – mit einem Elektromotor über 500 Wat Leistung.

Ausnahmen (Schiffsführung ohne Patent) Führer von Motorfahrzeugen mit einer Antriebsleistung von weniger als 4,4 kW, außer die Fahrzeuge dienen der gewerbsmäßigen Schifffahrt oder Schulungszwecken.

Ausländische Bootsfahrer müssen den entsprechenden Führerschein ihres Heimatlandes besitzen.

Speziell für den Bodensee gilt:

Für den Bodensee ist ein Bodenseeschifferpatent der Kategorie A oder D erforderlich. Inhaber der Sportbootführerscheine Binnen oder See können einmal pro Jahr für einen Monat ein Ferienpatent beantragen.

Funklizenzvorschriften für Binnengewässer / Wasserstraßen

Für den Funkverkehr ist eine Lizenz notwendig.

Sonstige Vorschriften

Vor dem Gebrauch eines Radars auf der Donau bei schlechten Sichtverhältnissen muss an einer Radar-Schulung für Binnengewässer teilgenommen werden.

Italien

BEFÄHIGUNGSNACHWEISE

Führerscheinvorschriften für Binnen/-Seegewässer

Für das Führen von Booten unter 24 m Länge ist der Sportbootführerschein Binnen oder See je nach Fahrtgebiet seitens der italienischen Behörden notwendig, wenn:

• mehr als 6 Meilen von der Küste entfernt gefahren wird

• Zweitaktmotoren gefahren werden, deren Hubraum größer als 750 ccm ist

• Viertaktmotoren und Benzin-Direkteinspritzer zum Einsatz kommen, deren Hubraum größer als 1000  ccm ist

• Viertakt-Innenbordmotoren mit Vergaser über 1300 ccm Hubraum gefahren werden

• ein Motor mit mehr als 30 kW (40,8 PS) und ein Hubraum von mehr als 2000 ccm gefahren wird

Mindestalter

Für Boote, die länger als 10 m und kürzer oder gleich 24 m sind, gilt zusätzlich, dass der Skipper älter als 18 Jahre sein muss;

Für Boote unter 10 m Länge reicht ein Mindestalter von 16 Jahren aus, wenn die genannten Grenzwerte für Motoren und die vorgeschriebenen Küstenabstände nicht überschritten werden. Eine erwachsene Begleitperson ist nicht notwendig, wird aber empfohlen.

Funklizenzvorschriften für Binnen-/Seegewässer

Abhängig vom jeweiligen Fahrtgebiet benötigen Bootsfahrer ein entsprechendes Funkzeugnis. Für Küstengewässer das SRC oder LRC, für Binnengewässer das UBI.

Kroatien

BEFÄHIGUNGSNACHWEISE

Führerscheinvorschriften für Binnen/-Seegewässer

Es gilt eine Führerscheinpflicht für alle motorisierten Boote oder Wasserfahrzeuge (z. B. auch dem Jetski) unabhängig von der Stärke (z. B. auch für Boote unter 15 PS, die in Deutschland führerscheinfrei gefahren werden dürfen) oder Art des Motors (auch Elektromotoren zählen hierzu) zum Befahren der kroatischen Küsten- und Binnengewässern. Die entsprechenden deutschen Sportbootführerscheine werden dafür anerkannt.

Für Minderjährige gilt ein PS Limit von 15 kW.

Für Segelboote – mit und ohne Motor – über 3 m Länge ist der Sportbootführerschein-See vorgeschrieben.

Zum Befahren der kroatischen Küstengewässer können deutsche Bootstouristen, die keinen Sportbootführerschein-See besitzen, ein kroatisches Patent erwerben, das ist kostengünstig und ohne größeren Aufwand möglich. Dabei ist jedoch zu beachten, dass in Kroatien erworbene Bootsführerscheine nicht in deutsche Sportbootführerscheine umgeschrieben werden können.

Kein Bootsführerschein ist erforderlich für:

• Boote in Sportwettbewerben

• Kanus

• Kajaks (auch hier gilt das nur ohne Motor!)

• Tretboote

• Surfbretter

Funklizenzvorschriften für Binnen-/Seegewässer

Ein Crewmitglied muss über ein entspr. gültiges UKW-Sprechfunkzeugnis verfügen, wenn sich eine Sprechfunkanlage an Bord befindet.

Kroatisches Küstenpatent

Der Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz wir auch in Kroatien von AC Nautik in Gössendorf (südl. Graz) angeboten. AC Nautik ist ein professioneller, autorisierter Anbieter des Küstenpatents mit hoher Erfolgsquote bei den Prüfungen in den kroatischen Hafenämtern. Der Service bei AC Nautik begleitet den Kursteilnehmer von der Anmeldung bis einschließlich Prüfung. Mehr erfahren Sie hier.