Was darf ich mit FB2 fahren?

Der FB2 Segelschein und seine Berechtigungen: Klärung der Missverständnisse

 

Es gibt häufig Missverständnisse darüber, was Inhaber eines FB2 Segelscheins mit oder ohne IC tatsächlich berechtigt sind zu tun, insbesondere in Bezug auf die Nutzung von Charterbooten und Funkgeräten. Hier sind einige wichtige Klarstellungen:

 

  • Schiffsgrößenbeschränkungen: Der FB2 Segelschein berechtigt normalerweise nicht zur Führung von Booten bis zu 24 Metern oder darüber hinaus. Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Regelungen von Land zu Land unterschiedlich sein können.

 

  • Funklizenz: Der Segelschein beinhaltet normalerweise nicht automatisch die Berechtigung zur Verwendung von Funkgeräten auf einem Charterboot. In einigen Ländern, darunter Kroatien, kann eine separate Funklizenz erforderlich sein, um UKW-Funkgeräte an Bord nutzen zu dürfen.

 

  • Regionale Unterschiede: Wie bereits erwähnt, können die Berechtigungen und Anerkennungspraktiken für den FB2 Segelschein in verschiedenen Ländern und Regionen unterschiedlich sein. Es ist entscheidend, die spezifischen Vorschriften und Anforderungen des Landes, in dem Sie segeln möchten, zu kennen und einzuhalten.

 

Fazit:

Der Segelschein ist eine wertvolle Qualifikation, die es Ihnen ermöglicht, Segelboote in vielen Gewässern zu führen. Allerdings sind die genauen Berechtigungen und Anforderungen von Land zu Land unterschiedlich, insbesondere in Bezug auf Schiffsgrößen und die Nutzung von Funkgeräten.

Küstenpatent mit Praxis

Küstenpatent Kroatien (Bootsführerschein)

Funklizenzanforderungen:  In einigen Ländern, darunter Kroatien, ist das Führen einer Charteryacht in bestimmten Gewässern mit der Bedingung verbunden, dass mindestens eine Person an Bord über eine gültige Funklizenz verfügt. Dies gilt insbesondere für Boote, die in internationalen Gewässern oder in Küstengewässern unterwegs sind. Beim Küstenpatent B ist die Funklizenz bereits inkludiert.