Was man im Kroatien Urlaub unterlassen sollte
Die Reisewelle in Richtung Kroatien wird auch in diesem Sommer sicher gewaltig ausfallen.
Es gibt einige wichtige kroatische Regelungen, die beim diesjährigen Urlaub in Kroatien beachtet werden sollten. Regelungen, die oft einfach aus Gewohnheit gehandhabt werden und früher oder später zu Problemen werden können.
Ein Parkticket z. B. sollte für einen etwaigen Nachweis unbedingt aufbewahrt werden – und zwar fünf Jahre lang. Denn in letzter Zeit häuften sich die Fälle, bei denen zahlreiche Österreicher, auch noch Jahre nach ihrem Kroatienurlaub, nachträglich Schreiben wegen angeblich nicht bezahlter Gebühren erhalten.
Ratsam zu unterlassen:
Es kommt jedes Jahr im Sommerreiseverkehr an den Mautstationen zu Staus und Wartezeiten, weil viele Urlauber ihre übrigen Kuna Münzen noch an den Mautstationen loswerden möchten. Um den Bezahlvorgang nicht unnötig zu verzögern, bezahlt man schneller mit Bankomat- oder Kreditkarte. Also bitte keine Mautgebühren mit Münzen zahlen!
Streng untersagt – wild Campen:
Freies Stehen auf Straßen, Parkplätzen oder Privatgrund ist in Kroatien streng untersagt – es drohen empfindlich hohe Geldstrafen. Also bitte unbedingt einen offiziellen Stellplatz oder Campingplatz zum Übernachten suchen, wenn man mit dem Reisemobil oder Wohnanhänger unterwegs ist!
Trüffel als Mitbringsel
Kroatien ist bekannt für seine Trüffel, um diese Köstlichkeit aber als Mitbringsel mit nach Hause zu nehmen, muss man wissen, dass eine Ausfuhrgenehmigung des kroatischen Umweltministeriums für lose, unverarbeitete Trüffel benötigt wird. Also – Vorsicht!
Mit Hund im Kroatien Urlaub
Tierfreunde wollen ihre Lieblinge auch im Urlaub dabei haben – kein Problem, wenn der EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung dabei ist, denn der ist unbedingt notwendig. Auch sollten neben den Einreise- auch die örtlichen Bestimmungen bekannt sein und beachtet werden: Baden ist z. B. nur an Hundestränden mit erkennbarer Beschilderung erlaubt. Hunde müssen grundsätzlich an die Leine genommen werden und Listenhunde müssen einen Maulkorb tragen.
Anreisen ohne Plan
Wenn man einfach losreist, führt die Anreise nach Kroatien meist über das Nadelöhr Slowenien. Da die Grenzkontrollen im Schengenraum fortgesetzt werden, sind längere Wartezeiten und Staus vorprogrammiert. Auch erschwert die Baustelle bei Ptuj sowie die dauerhafte Sperre der Küstenstraße von Triest über Koper nach Izola ziemlich die Fahrt nach Kroatien. Vielleicht doch besser vorher informieren!
Was Nautiker wissen und beachten müssen
Einreise per Boot auf dem Wasser:
Der nächstliegende Zollhafen (Port of Entry) ist direkt anzulaufen, das Boot muss unter
Vorlage der Papiere einklariert werden und nachfolgende Gebühren sind zu entrichten:
• Entgelte für die Sicherheitseinrichtungen/Umweltschutz entrichten,
• Aufenthaltsgebühr/Kurtaxe zahlen – je nach Länge des Schiffs und Länge des Zeitraums,
für 8, 15, 30, 90 Tage oder ein Jahr.
Bootlänge Zeitraum 2018 2017
• den Aufenthalt ausländischer Staatsbürger auf dem Wasserfahrzeug, entsprechend den
Sondervorschriften zu melden.
Einreise über Land:
Ein Großteil der Bootseigner erreicht Kroatien auf dem Landweg und führt das Boot mit sich, dieser muss das Boot beim Grenzübertritt mündlich deklarieren. Seit 2009 darf nur noch der Bootseigner oder ein Spediteur mit einer schriftlichen Vollmacht – ausgestellt vom
Bootseigentümer – nach mündlicher Deklaration die kroatische Grenze passieren.
Der Bootseigner hat nach seiner Ankunft am Ziel in Kroatien bzw. unmittelbar nach dem das
Boot zu Wasser gelassen wurde, Folgendes zu erledigen:
• Entgelte für die Sicherheitseinrichtungen/Umweltschutz entrichten, die Gebühren werden
nach der Bootslänge berechnet.
• Aufenthaltsgebühr/Kurtaxe zahlen – je nach Länge des Schiffs und Länge des Zeitraums,
für 8, 15, 30, 90 Tage oder ein Jahr (siehe oben). Bitte beachten Sie diese Gebühren wurden
2018 kräftig angehoben.
• Den Aufenthalt ausländischer Staatsbürger auf dem Wasserfahrzeug entsprechend den
Sondervorschriften zu melden.
Vignette
Seit dem Beitritt Kroatien zur EU erhalten Sie bei der Anmeldung im Hafenamt keine
Vignette mehr, sondern nur noch einen Zahlungsbeleg für die Entrichtung der Entgelte.
Diesen bitte immer auf dem Boot mit sich führen.
Geschwindigkeit und Abstand
Erlaubtes Tempo der Boote und der Mindestabstand vom Strand bzw. von der Küstenlinie:
• 5 kn bis 150 m Abstand,
• 8 kn 150 m bis 300 m Abstand,
• Gleitfahrt ab 300 m Abstand, außer es ist verboten.
Boote bis zu 24 m Länge müssen, bei Ein- und Ausfahrten in Häfen – im Radius von einer
Seemeile, größeren Schiffen ausweichen. Das Ausweichen gilt auch in schmäleren Kanälen.
Sehr wichtig!
Sie müssen einen gültigen Segel- oder Bootsschein besitzen oder noch sicherer, Sie besitzen das kroatische Küstenpatent B mit UKW Sprechfunklizenz, denn eine Funklizenz ist bei Booten und Charterbooten vorgeschrieben.
Die beste Alternative ist:
Sie machen unmittelbar nach Urlaubsantritt bei
AC-Nautik e. U. das kroatische Küstenpaten B mit UKW-Sprechfunklizenz mit
abschließender Prüfung und – machen auf einem gecharterten Boot noch ein paar Praxisstunden und gehen anschließend mit Familie oder Freunden auf Ihren geplanten Urlaubstörn.
Fragen Sie AC Nautik e. U., die helfen Ihnen, dass bei Ihrem Urlaub in Kroatien alles nach Vorschrift und reibungslos verläuft.
https://www.kuestenpatent-kroatien.at/