Welchen Bootführerschein brauche ich auf dem Rhein?
Der Rhein als Bundeswasserstraße
Der Rhein als 1.232,7 km langer Strom ist weltweit eine der verkehrsreichsten Wasserstraßen. Der Rhein ist auf der gesamten, in Deutschland verlaufenden Strecke eine Bundeswasserstraße.
Die Rheinschifffahrt
Der Rhein wird von seinen Mündungsarmen im Rhein-Maas-Delta bis Basel von größeren Schiffen und Schubverbänden befahren. Von Breisach bis kurz vor Basel wird die Schifffahrt und wesentliche Teile des Rheinwassers durch den vollständig auf französischem Gebiet liegenden Rheinseitenkanal geführt. Der die Grenze bildende Rhein ist für die Schifffahrt bedeutungslos. Schiffe mit flachen Aufbauten, die die Mittlere Brücke in Basel passieren, können bis zum Hafen Rheinfelden fahren.
Die Kanalverbindungen
Der Rhein hat über Kanäle Verbindungen zu anderen Flüssen, Nord- und Ostsee, Mittel- und Schwarzes Meer. Einige Kanäle sind heute nur noch für den Tourismus – für den Bootstourismus von Bedeutung.
- Der Mülhauser-Kanal zweigt unterhalb von Basel vom Rheinseitenkanal ab und trifft in Mülhausen auf den Rhein-Rhône-Kanal, ist aber nur noch für den Tourismus interessant.
- Über den Main und den Main-Donau-Kanal zur Donau verläuft die kürzeste schiffbare Verbindung zwischen der Nord- und Ostsee und dem Schwarzen Meer.
- Ab Duisburg verbindet der Rhein-Herne-Kanal und ab Wesel der Wesel-Datteln-Kanal den Rhein mit dem Dortmund-Ems-Kanal, der die Ems erreicht. Von ihm zweigt als wichtige West-Ost-Verbindung durchs Norddeutsche Tiefland zu Weser, Elbe und Oder der Mittellandkanal ab.
Die Bootsführerscheine
Der Rhein ist auf seiner gesamten Länge in Bezug auf Bootsführerscheine ein anspruchsvolles Binnengewässer. Hier gelten die Sportbootscheine Binnen und See(für die Seewasserstraßen im Mündungsdelta).
Deutschland
Sportbootführerschein Binnen
Beim Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen (SBF Binnen) handelt es sich um die amtliche Lizenz zum Führen eines Sportbootes auf Bundeswasserstraßen im Geltungsbereich der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung.
Ein Sportboot ist ein nicht gewerbsmäßig verwendetes Fahrzeug von weniger als 20 Metern Länge – auf dem Rhein von weniger als 20 Metern Länge. Sportboote mit einer Motorleistung, deren Nutzleistung höchstens 11,03 kW (15 PS) beträgt, sind von der Fahrerlaubnispflicht ausgenommen.
Auf dem Rhein liegt die Grenze bereits bei 3,68 kW (5 PS).
Sportbootführerschein See
Der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen (SBF See) ist die amtliche Lizenz zum Führen von motorisierten Booten für Sport- und Freizeitzwecke, im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung, d. h. auf den Seeschifffahrtsstraßen innerhalb der Drei-Seemeilen-Zone und Fahrwasser innerhalb der Zwölf-Seemeilen-Zone.
Der SBF See ist vorgeschrieben beim Führen von Fahrzeugen mit einer Leistung von mehr als 11,03 kW (15 PS). Es keine Beschränkung der Rumpflänge des Bootes. Der Bootsführer kann einen geeigneten Rudergänger bestimmen, der nicht im Besitz des Führerscheins sein muss.
Rheinpatent
Die Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein unterscheidet folgende Rheinpatentarten:
Das Große Patent berechtigt zum Führen aller Fahrzeuge – das Kleine Patent berechtigt zum Führen eines Fahrzeugs von weniger als 35 m Länge und
das Sportpatent berechtigt zum Führen eines Sportfahrzeuges ab 15 m Länge und weniger als 25 m Länge.
Österreich
Für die Fahrt auf der Wasserstraße Rhein gelten die österreichischen Bootsführerscheine für die Wasserstraße Donau und für den Seewasserstraßen im Deltabereich des Rheins.
Schiffsführerpatent – 10 m: Berechtigung zur selbständigen Führung von Kleinfahrzeugen mit einer Länge bis zu 10 m auf Wasserstraßen und sonstigen Binnengewässern.
BFA Fahrtenbereich 2
Der Befähigungsausweis FB 2 berechtigt zum Führen einer Yacht Motor- oder Segelyacht in Küstenfahrt. Der Küstenbereich erstreckt sich auf von 20 Seemeilen, gemessen von der Küste (Festland oder Inseln).
Kroatisches Küstenpatent
Das Patent „Boat Skipper B“ – der Bootsführerschein berechtigt zum Führen von Segelbooten und Motorbooten bis 30 BRZ/Bruttoraumzahl (etwa 18 m Länge). Die Berechtigung gilt für Motoryachten, Segelyachten und Jetfahrzeuge – die Motorleistung ist nicht begrenzt.