AC Nautik
Wird der kroatische Bootsführerschein in Deutschland anerkannt?
Es ist zwar etwas komplizierter, aber um es vorweg zu sagen, Deutschland anerkennt – bei Österreichern im Urlaub – das kroatische Küstenpatent, den Boat Skipper B.
International gibt es – abgesehen von der nachstehend erwähnten Resolution Nummer 40 ECE – keine Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Bootsführerscheinen von Privatpersonen.
Für Schiffsführer, die ihren Wohnsitz im Ausland/in Österreich haben (die z. B. im Rahmen eines Urlaubs etc. ein Boot/eine Yacht in Deutschland chartern), gilt die sog. „Gastregelung“. Schiffsführer, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, dürfen zu Urlaubs- und Erholungszwecken ein Jahr lang mit dem in ihrem Land vorgeschriebenen Bootsführerschein auf deutschen Gewässern fahren. Bleiben diese Personen länger als ein Jahr im Bundesgebiet, muss der deutsche Sportbootführerschein erworben werden.
AC Nautik – der Profi unter der Küstenpatent-Anbieter hat unter Länder Report alle Informationen zusammengefasst, die auf Anforderung von zuständigen Stellen zur Verfügung gestellt worden sind.
AC Nautik hat diese Informationen nach besten Wissen und Gewissen für Sie erhoben, weist jedoch darauf hin, dass diese ohne unsere Gewähr sind. Keine Gewähr für Vollständigkeit, diese Informationen dienen nur als zusätzliche Quelle. Die hier zusammengefassten Informationen wurden mit der Hilfe der zuständigen Botschaften, Wirtschaftskammer Österreich, Außenministerium, Ministerien usw. erstellt.
Aufgrund der Komplexität der Thematik empfiehlt es sich, bei offenen Fragen unbedingt zusätzliche Informationsquellen beizuziehen. Zum Beispiel sollte grundsätzlich im Voraus die Haftungsfrage der Boot-Versicherung abgeklärt werden