Bootsführerscheine in Kroatien
Der Boat Skipper A berechtigt zum Führen von :
- Booten bis 7 Metern
- Motorleistung bis 15 kW
- bis 6 nautische Meilen von der Küste entfernt
- Mindestalter für die Erteilung der Erlaubnis sind 14 Jahre
Der Boat Skipper B berechtig zum Führen von :
- Segelboote,Segelyachten,Motoryachten,Jetfahrzeuge und Motorboote bis 30 Bruttoraumtonnen (bis ca.20 Meter)
- die Motorleistung ist nicht begrenzt
- Mindestalter für die Erteilung der Erlaubnis sind 16 Jahre, bei kommerzieller Nutzung ist ein Alter von 18 Jahren vorgeschrieben
Der Boat Skipper C berechtigt zum Führen von :
- Der Boat Skipper C beinhaltet kommerzielle Nutzung für Boote/Yachten.
- Die Erlaubnis wird für eine Dauer von fünf Jahren erteilt; anschließend wird eine neue Prüfung verlangt.
Der Yachtmeister A berechtigt zum Führen von:
- privaten und kommerziellen Segel- und Motorschiffen bis 100 GT
- Die Erlaubnis gilt fünf Jahre, eine neue Prüfung ist nach Ablauf erforderlich.
Ausführlicher:
Das Küstenpatent Kroatien – Zahlreiche Informationen und Wissenswertes
Unter dem Küstenpatent werden Bootsführerscheine in Kroatien zusammengefasst. Hierbei lassen sich die einzelnen Patente für Boat Skipper A, B und C sowie den Yachtmaster A unterscheiden. In Deutschland hingegen sind unter Patenten fast ausschließlich nur Befähigungsnachweise der Berufsschifffahrt zu verstehen. Hierzulande handelt es sich bei dem Begriff Patent somit gewissermaßen um einen „Führerschein“ für die Seefahrt.
In Kroatien herrscht für das Führen aller Boote und Schiffe mit Motorantrieb Führerscheinpflicht.
Patent Boat Skipper A
Das Küstenpatent Kroatien für den Boat Skipper A erlaubt dem Besitzer das Führen von Booten bis zu einer Motorleistung von 15 kW sowie einer Länge von sieben Metern. Dieser Bootsschein Kroatien gilt jedoch nur in küstennahen Gebieten, die bis zu sechs nautische Meilen von der Küste entfernt sind. Voraussetzung für den Erwerb des Küstenpatentes für Boat Skipper A ist ein Mindestalter von 14 Jahren.
Patent Boat Skipper B
Das Patent Boat Skipper B erlaubt das Führen von Segelbooten und Motorbooten bis zu einem Gesamtgewicht von 30 Bruttoregistertonnen. Diese Erlaubnis erstreckt sich auf Segelyachten, Jetfahrzeuge und Motoryachten bis zu einer Länge von 20 Metern, wobei die Motorleistung nicht begrenzt ist.
Für den privaten Bereich wird das Küstenpatent ab einem Alter von 16 Jahren gewährt. Bei einer kommerziellen Nutzung muss der Inhaber der Erlaubnis volljährig sein.
Patent Boat Skipper C
Das Patent Boat Skipper C berechtigt zu einer kommerziellen Nutzung von Booten mit mehr als 30 Metern Länge ohne eine Begrenzung der Motorleistung. Generell wird dieses Patent nur für einen Zeitraum von fünf Jahren gewährt. Nach Ablauf dieses Zeitraums muss das Patent entsprechend neu beantragt respektive verlängert werden. Hierfür muss jedoch eine neue Prüfung abgelegt werden.
Patent Yachtmeister A
Das Patent für Yachtmeister A berechtigt den Inhaber zu einem kommerziellen als auch privaten Führen von Motor- und Segelschiffen bis maximal 100 GT. Dieser Motorbootschein Kroatien wird für fünf Jahre bewilligt. Nach Ablauf dieses Zeitraums muss eine neue Prüfung abgelegt werden.
Wie verhält es sich mit jugoslawischen Patenten?
Die „alten“ Küstenpatente der Republik Jugoslawien sind seit der Abspaltung Kroatien von der Republik Jugoslawien ungültig. Dies trifft auf alle Patente zu, die vor dem Jahr 1992 ausgestellt worden sind. Wenn damals jedoch eine Funkprüfung absolviert worden ist, kann das Küstenpatent auf das neue kroatische umgeschrieben werden. In allen anderen Fällen muss eine neue Prüfung abgelegt werden.