Umschreibungen
Wie verhält es sich mit jugoslawischen Patenten?
Die „alten" Küstenpatente der Republik Jugoslawien sind seit der Abspaltung Kroatien von der Republik Jugoslawien ungültig. Dies trifft auf alle Patente zu, die vor dem Jahr 1992 ausgestellt worden sind. Wenn damals jedoch eine Funkprüfung absolviert worden ist, kann das Küstenpatent auf das neue kroatische Patent umgeschrieben werden. In allen anderen Fällen muss eine neue Prüfung abgelegt werden.
Wenn Sie noch ein altes Patent haben, können wir für Sie die Umschreibung durchführen lassen.
Wir benötigen dazu:
• eine Kopie Ihres alten Patentes
• eine Kopie Ihrer Seesprechfunkberechtigung (nur aus dem damaligen Bundesland Kroatien)
• eine Kopie Ihres Reisepasses
• 2 Passbilder (in Farbe)
Patente aus Serbien, Slowenien oder Montenegro kann man nicht umschreiben.